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Was haben wir gemacht?
Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen - ein Thema das polarisiert: Sollte sich der Staat in die Entscheidung von Frauen über Ihren Körper einmischen dürfen? Ab wann kann man bei einem Embryo von einem Leben sprechen, das schutzbedürftig ist? Im April 2024 kam das Thema auch in Deutschland wieder auf. Eine von der Regierung einberufene Expert:innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung untersuchte eine mögliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Aktuell ist ein Abbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig - bleibt aber straffrei, wenn sich die Frau beraten und den Eingriff in den ersten zwölf Wochen vornehmen lässt. Die Regelung im Strafgesetzbuch – in direkter Nachbarschaft zu Mord und Totschlag – ist laut der Kommission nicht mehr zeitgemäß: "Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft (…) ist nicht haltbar. Hier sollte der Gesetzgeber, nach Ansicht der Kommission, tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen." Abtreibungsgegner halten die Ergebnisse für verantwortungslos und sehen die Grundrechte des ungeborenen Kindes gefährdet. Wie die Wissenschaft das Thema bewertet haben wir in einem Beitrag für 3Sat Nano festgehalten.