VIII. Zusätzliches Equipment (insb. Drohnenaufnahmen)
- Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung er zivilen Kameradrohnen, Multikopter, ähnliche unbemannte Luftfahrzeuge (nachfolgend „Drohnen“) oder Fahrzeugen wünscht oder diese notwendig sind, so hat er die Mehrkosten die hierdurch entstehen zu tragen.
- Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.
- Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
- keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
- keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
- Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
- Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h (mit Red Epic Kamera bis max. 40 km/h)
- Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
- maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
- maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
- kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
- Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
- keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
- Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich Pixelgalaxie GmbH & Co. KG um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.